Für Verkäufer*innen und Vermieter*innen von Immobilien ist die Vorlage eines Energieausweises gegenüber Kauf- und Mietinteressenten Pflicht. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Dies gilt nicht für Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m². Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.
Für die ausweispflichtigen Gebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
- Bedarfsausweis
- Verbrauchausweis
Welchen Energieausweis benötigen Sie für Ihr Wohngebäude im Bestand?
Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig. Ein Verbrauchsausweis kann außerdem nur dann ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". Diesen Ausweis umfasst unser Service leider nicht.
Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes |
Bedarfsausweis |
Verbrauchsausweis |
mit 1-4 Wohneinheiten |
x |
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Bauantrag vor dem 01.11.1977 |
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die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt |
Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes |
Bedarfsausweis |
Verbrauchsausweis |
mit 1-4 Wohneinheiten |
x |
x |
Bauantrag vor dem 01.11.1977 |
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die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt |
Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes |
Bedarfsausweis |
Verbrauchsausweis |
mit 1-4 Wohneinheiten |
x |
x |
Bauantrag vor dem 01.11.1977 |
Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes |
Bedarfsausweis |
Verbrauchsausweis |
mit 5 und mehr Wohneinheiten |
x |
x |
Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig. Ein Verbrauchsausweis kann außerdem nur dann ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.
Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". Diesen Ausweis umfasst unser Service leider nicht.
Unser Kooperationspartner bietet Ihnen die Erstellung eines Energieausweises zu folgenden Preisen an:
Verbrauchsausweis: € 49,95 (Ab 01.03.2023 € 59,95)
Bedarfsausweis: € 99,95 (Ab 01.03.2023 € 109,95)
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis