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Verkaufen ohne Makler – ist das wirklich besser oder nur vermeintlich billiger?

In der aktuellen Zeit haben viele Leute den Eindruck, man bräuchte nur seine Verkaufsabsichten vom Balkon zu rufen und hätte 10 oder Mehr Immobilieninteressenten mit denen man nur noch einen Termin beim Notariat vereinbaren müsse. Doch ist das wirklich der Goldstandard? 

Im Spiegel 34/2021 wurde folgender Artikel veröffentlicht: Hier gehts zum Artikel bei Spiegel-Online

Tatsächlich registrieren hiesige Makler ähnliche Phänomene. Ob allerdings die Aufarbeitung dieser Phänomene beispielhaft an dem Makler Engel & Völkers dargestellt ist, wage ich zu bezweifeln. Der Reporter möge sich doch einmal in strukturschwachen oder normalen Märkten mit dem Thema beschäftigen.

Im Moment hat man tatsächlich den Eindruck, die wenigen privaten verkaufswilligen Immobilienbesitzer bräuchten sich nur auf den Balkon oder auf die Straße vor dem Haus zu stellen und laut zu rufen: “Zu verkaufen“. Schon stehen da 10 oder mehr Interessenten und überbieten sich. Dann nur noch schnell den Vertrag bei einem Notar beauftragen / beauftragen lassen, beurkunden und der Fall ist erledigt.

Ist das der Königsweg / Goldstandard?

  1. Frage: Ist der erzielte Preis unter Berücksichtigung aller Nebenkosten der beste Preis?
  2. Frage: Ist der abgeschlossene Kaufvertrag der beste Vertrag?

Frage 1 lässt sich leider erst nach Beantwortung der Frage 2 eindeutig bejahen. Viele private Verkäufer und Käufer sind der Ansicht, dass bei einer Beurkundung des Kaufvertrages durch einen Notar alles ordnungsgemäß geregelt wird. Hierbei ist Ihnen nicht klar, dass der Notar nur die Punkte berücksichtigt, die ihm bekannt sind. Die sind die Angaben zu den Personen, die Objektangaben, die sich aus dem Grundbuch ergeben sowie Kaufpreis und Fälligkeit. Eventuelle Mängel, seien es bauliche oder rechtliche, werden häufig nicht thematisiert, geschweige denn in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Klassiker ist hierbei die baurechtliche Genehmigung von zu Wohnzwecken ausgebauten Flächen im Dachgeschoss oder im Gartengeschoss des Einfamilienhauses. Oder der alte Öltank im garten. Oder oder oder….

Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen werden Beschlüsse vergessen oder verschwiegen oder oder oder….

Grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer dem Käufer alle Informationen zukommen lassen muss, die Einfluss auf die Kaufentscheidung des Käufers haben könnten und dem Verkäufer bekannt sind. Wir empfehlen hierzu folgende Ausführungen einer renommierten Anwaltskanzlei zu lesen: Hier gehts zum Beitrag

Wir erleben in den Vertragsentwürfen unterschiedlicher Notare zwei Tendenzen:  Gewährleistungsausschluss oder Verkäufergarantie(n). Das eine ist schlecht für den Käufer, das andere schlecht für den Verkäufer. Wir schützen unsere Vertragsparteien durch eine gründliche Recherche bei Behörden, Bauamt, Amtsgericht und WEG-verwaltung. Die Dokumente werden DSGV-Konform in einem objektspezifischen Datenraum hinterlegt. Der Verkäufer kann die Dokumentation auf Vollständigkeit prüfen, der Käufer erhält vor Abschluss des Kaufvertrages Zugriff auf die Dokumentation. Der Zugriff wird digital gespeichert, der Kaufvertrag erhält eine Anlage , in der die Dokumente aufgelistet werden. Der Käufer bestätigt deren Kenntnisnahme. Der Verkäufer kann guten Gewissen im Kaufvertrag erklären, dass Ihm über die in den Dokumenten dargestellten Fakten keine unsichtbaren Mängel bekannt sind. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die sichtbaren Mängel, die über einen altersbedingten Verschleiß hinausgehen, im Kaufvertrag mit aufzuführen.

Jetzt kommen wir zu Frage 1. U. E. gibt es keinen besten Preis. Es gibt einen guten, angemessenen Preis. In einem Jahr mag es einen besseren oder einen schlechteren Preis geben. Trauen Sie nicht blind den Preisen, die im Netz non Bewertungs-Tools ermittelt werden. Diese Tools können nicht einmal unterscheiden, ob Ihr Haus eine Süd- oder Nord-Terrasse hat. Auch die Preise von BORIS können Sie in der Regel nicht verwenden. Diese sind grundsätzlich sachverständig anzupassen. Fragen Sie doch einfach den Fachmann in der Nachbarschaft. Ihr freundlicher Makler oder/und Sachverständiger von Nebenan.

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