Ein Abschluss, auf den wir wirklich stolz sind: Wir hatten den Auftrag erhalten, eine vermietete Wohnung zu verkaufen. Natürlich haben wir zunächst den Mieter gefragt, ob er an einem Erwerb Interesse habe.
Er teilte uns mit, die örtliche Sparkasse habe erklärt, die Wohnung sei zu teuer und eine Finanzierung des Kaufpreises nicht möglich. Obwohl wir die Wohnung eindeutig als „vermietet“ deklariert haben, meldeten sich eine Vielzahl von Interessenten mit Eigennutzung-Interesse. Allerdings wollte niemand das Risiko übernehmen, den Mieter kündigen zu müssen. Durch den offenen und ehrlichen Umgang unserer Mitarbeiterin gewann der Mieter Vertrauen zu uns und bat um ein Beratungsgespräch. Wir haben den geeigneten Finanzierungspartner gefunden und den Mieter durch den gesamten Darlehns- und Ankaufs-Prozess gelotst (Online, via Teams!) mit dem Ergebnis, dass vergangenen Woche der Kaufvertrag beurkundet und die Grundschuld bestellt werden konnte.
Der Verkauf der vermieteten Wohnung an den/die Mieter:in ist die beste Lösung.
Es sind die handelnden Personen, die die Vertrauensbasis herstellen. Es erfordert ein hohes Maß an Empathie, die Ängste eines Mieters oder einer Mieterin vor den Verpflichtungen, die sich aus einem Darlehn über mehrere 100.000 € ergeben, zu verstehen und zu überwinden.
In wenigen Wochen wird aus dem Mieter ein Eigentümer. Statt des Mietzinses zahlt er einen Darlehnszins und die nachgelagerte Ansparung (Tilgung). In ca. 30 Jahren hätte die gleiche Person als Mieter wahrscheinlich erheblich mehr an seinen Vermieter bezahlt, als er nun an seine Bank zahlt. Allerdings gehört dieser Person dann die Wohnung, die sonst immer noch seinem Vermieter gehören würde. Eine bessere Art der Altersvorsorge gibt es wahrscheinlich nicht.
Bitte beachten Sie hierzu unseren Blog-Beitrag zum Thema „Umwandlungsverbot“ unter folgendem Link:
https://ob.immo/index.php/blog/eigentumsbildung-vs-umwandlungsbeschraenkung